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Forderungen der EU-Kommission zur Modifizierung der roten Gebiete

Zwischen Bundesregierung und EU-Kommission (EU-KOM) werden die Gespräche zum nach wie vor anstehenden Vertragsverletzungsverfahren zur Nitratrichtlinie fortgeführt. Es geht um die Kritik der EU-KOM, mit der AVV sei die Gebietskulisse für die Anwendung der strengeren Regelungen nach der Düngeverordnung für nitratsensible Gebiete zu eng bemessen. KOM bezweifelt nach wie vor, dass mit der Umsetzung der DüngeVO mit den festgesetzten Gebieten nach AVV das Urteil des EUGH umgesetzt wird. Die Gebiete seien zu klein und ggfs. nicht an der richtigen Stelle. KOM fordert, dass die Gebietsabgrenzung nach einem einheitlichen und kohärenten Verfahren abgegrenzt werden. Die AVV bietet den Ländern aber Spielraum zur Vorgehensweise bei der Binnendifferenzierung und der Modellierung, der von den Ländern je nach vorhandener Dichte an Grundwassermessstellen auch unterschiedlich genutzt wurde. Zudem kritisiert KOM nach wie vor, dass eine Modellierung der aktuellen Nutzung ein Verstoß gegen das europäische Wasserrecht sei, welches nur auf die Qualität der Gewässer abstelle und nicht auf die Bewirtschaftung. Hierzu hat die Bundesregierung erneut argumentiert, dass im Sinne der Umsetzung des Verursacherprinzips nicht mit der Änderung der aktuellen Bewirtschaftung Altlasten saniert werden könnten. Die Verwendung einer Modellierung für die aktuelle Nutzung wurde von der KOM nicht im Grundsatz in Frage gestellt. Das ist eine hoffnungsfrohe Nachricht, da gerade die Modellierung mit geeigneten Daten – im Gegensatz zur ausschließlichen Verwendung von Messstellen – fachlich in der Lage wäre, Gerechtigkeit bei der Ausweisung der roten Gebiete herzustellen. Das Ergebnis der Gespräche ist allerdings offen – genauso wie die Entscheidung der deutschen Gerichte bei den ersten bereits anstehenden Verfahren.